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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle von der Outdoor- und Wildnisschule "ABENTEUERGUIDE" (nachfolgend auch "Anbieter" genannt) angebotenen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Anbieter bestätigt wurden.

1. Vertragsabschluss:
Ein Vertrag zwischen Kunden und dem Anbieter kommt ausschließlich schriftlich zustande. Nach Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung. In der Buchungsbetätigung sind Art der Leistungen, Preise, Teilnehmerzahl und Datum für den Kurs/ die Tour aufgeführt. Der Kunde wird aufgefordert diese Daten nochmals zu prüfen. Entsprechende Daten in der Buchungsbestätigung werden ohne Reklamation des Kunden zum Vertragsgegenstand. Meldet der Anmelder zusätzliche TeilnehmerInnen an, so steht dieser für deren Vertragspflichten ebenso wie für seine eigene ein.

2. Bezahlung und Preise:
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 60,- EUR, fällig. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises.

Die Zahlung überweisen sie bitte auf folgendes Konto:

Robert Kempt / ABENTEUERGUIDE
IBAN: DE08 8704 0000 0101 1238 00
Commerzbank Chemnitz COBADEFFXXX

Für die Buchungabwicklung über die Webseite bieten PayPal an. Ein Account ist hier nicht nötig. Der Gesamtpreis wird hier sofort in voller Höhe fällig.

Werden Pauschalpreise pro Person auf der Grundlage einer Mindestteilnehmerzahl vereinbart und ist die tatsächliche Teilnehmerzahl geringer, berechnen wir den Gesamtpreis immer nach der gebuchten Mindestteilnehmerzahl. Nehmen mehr Personen als die in der Buchungsbestätigung genannten Mindestteilnehmer teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag berechnet.

3. Gutscheine

Die Gutscheine werden bei Buchung eines Kurses auf die Kursgebühr angerechnet. Eine Erstattung oder Auszahlung ist nicht möglich. Für ggf. zustande kommende Restguthaben nach Buchung wird auf Wunsch ein neuer Gutschein ausgestellt. Ansprüche aus ausgegebenen Gutscheinen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Gutscheine sind Übertragbar.


4. Rücktritt durch Kunden:
Tritt ein Kunde bis 14 Tage vor dem gebuchten Kurs/ Tour vom Vertrag zurück, behalten wir die geleistete Anzahlung (20% der Kursgebühr) als Stornogebühr ein.
Bei einem Rücktritt 8 Tage vor dem gebuchten Kurs/ Tour werden 50% der vereinbarten Kursgebühr als Stornogebühr verrechnet.
Bei einem Rücktritt 2 Tage vor dem gebuchten Kurs/ Tour oder bei Nichterscheinen am Kurstag werden 80% der vereinbarten Kursgebühr als Stornogebühren verrechnet.

Der Rücktritt ist stets schriftlich, entweder postalisch oder per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mittels eindeutiger Erklärung dem Anbieter mitzuteilen.

5. Rücktritt des Anbieter

Der Anbieter kann bis zu 7 Tagen vor dem Kurstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde. Bei Erkrankung des Anbeiters oder Trainers kann der Anbeiter auch ohne Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts des Anbieters vom Vertrag erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe der Kursgebühr und kann einen alternativen Termin zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Kann der Anbeiter nicht mindestens 3 alternative Kurstermine binnen 18 Monaten anbieten, wird die Kursgebühr zu 100% erstattet.


6. Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Erfordernisse:
Wird die Tour/ der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr wird dann unverzüglich retourniert. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachte oder zur Beendigung des Kurses/ der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei Wasseraktionen wie Kanu- und Floßbauaktionen ist der Anbieter berechtigt, auf andere Flüsse oder Seen auszuweichen, falls die aktuellen Wasserstände dies erforderlich machen.

Der Kurs- bzw. Tourenleiter ist berechtigt, TeilnehmerInnen die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für den Kurs/ die Tour notwendigen Vorraussetzungen nicht aufbringen, von dem Kurs/ der Tour auszuschließen bzw. den Kurs/ die Tour abzubrechen. Dem Guide bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der TeilnehmerInnen gefährden können ( z. B Wettersturz, hoher Wasserstand, Lawinengefahr, unzureichende Fähigkeiten der TeilnehmerInnen etc.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

7. Haftung:
Alle TeilnehmerInnen an Kursen/ Touren des Anbieters sind sich im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligen, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Die Ausrüstung entspricht den neusten Sicherheitsnormen, sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Guide erteilt, die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die TeilnehmerInnen nehmen daher auf eigene Gefahr an Kursen/ Touren des Anbieters teil.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden unsererseits oder der mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind. Die TeilnehmerInnen haften für die von ihnen verursachten Schäden selbst. Wir haften nur im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden, die auf ein Veranstalterverschulden zurückzuführen sind. Der Veranstalter haftet für Utensilien der TeilnehmerInnen ebenso wenig wie für Diebstahl und Vandalismus. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung Kleidungsstücke, Schuhe und Schmuck beschädigt werden oder sogar kaputt gehen können. Hier übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Lagerung von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgen auf eigene Gefahr.

8. Mitwirkung:
Die TeilnehmerInnen haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an dem Kurs/ der Tour aktiv mitzuwirken. Die TeilnehmerInnen an einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen. Verletzungen oder Schäden an der Ausrüstung sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
Mit der Anmeldung bestätigen die TeilnehmerInnen, dass bei ihnen keine körperlichen oder psychischen Gebrechen vorliegen, die eine Mitwirkung an dem gebuchten Kurs/ Tour ausschließen. Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass sie schwimmen können und den Kurs/ die Tour in einem einwandfreien Gesundheitszustand antreten. Diese Voraussetzungen müssen von allen teilnehmenden Personen erfüllt werden.

9. Mitverantwortung:
Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er auch während der Veranstaltung weiterhin Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe.

8. Anreise und Beförderung:
Die Anreise erfolgt bei all unseren Touren in Eigenregie. Der Anbieter ist nicht für die Organisation und Durchführung der An- bzw. Abreise verantwortlich. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen des Anbieters erfolgen stets in Form von Mitfahrgelegenheiten auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die Versicherungsdeckungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.

10. Ausrüstungshaftung:
Die leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

11. Nahrung
Stellt der Anbeiter im Rahmen seiner Kurse Verpflegung bereit, geschieht dies unter survival- oder outdoortypischen Bedingungen (Menge/Verderblichkeit/Hygienestandards) und entsprechend im handelsüblich verpackten Zustand oder durch Entnahme aus der Natur. Die Nachungszubereitung obliegt den Teilnehmern und ist, falls notwendig, Kursinhalt. Der Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko.

12. Hygiene, Unterbringung, Sanitäre Einrichtungen
Dem Kurs liegt ein Hygienekonzept zugrunde. Zu Kursbeginn werden die Teilnehmer davon in Kenntnis gesetzt. Alle Teilnehmer sind zur Mitwirkung und Einhaltung der Hygienestandards verpflichtet. Der Anbieter übernimmt wegen der Eigenverantwortung der Teilnehmer keine Haftung dafür und schließt diese aus.

Die Unterbringung erfolgt kursgerecht, gegebenenfalls biwaktypisch, auf sehr einfachen Niveau. Gleiches gilt für sanitäre Einrichtungen.

13. Bildmaterial:
Sämtliches während der Veranstaltung aufgenommenes Bildmaterial darf vom Veranstalter für dessen Zwecke genutzt werden, z.B. YouTube, Instagram, Facebook, Flyer und die Webseite o.ä. Nutzungsrechte und die persönlichkeitsrechtliche Einverständnis gelten als erklärt.

14. Ausschlussklausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Verfassung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.