1. Geltungsbereich
Für alle von der Outdoor- und Wildnisschule "ABENTEUERGUIDE" (nachfolgend auch "Anbieter" genannt) angebotenen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Anbieter bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss:
Ein Vertrag zwischen Kunden und dem Anbieter kommt ausschließlich schriftlich zustande.
Buchungen können über die Webseite, per eMail oder per Post erklärt werden. Nach Buchung erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung, aus welcher der Vertrag entsteht. Der Kunde ist zur Zahlung des ausgewiesenen Rechnungsbetrags verpflichtet. Ein Anspruch auf Leistungserfüllung entsteht erst mit Zahlungseingang.
In der Buchungsbestätigung sind Art der Leistungen, Preise, Teilnehmerzahl und Datum für den Kurs/ die Tour aufgeführt. Der Kunde wird aufgefordert diese Daten nochmals zu prüfen. Entsprechende Daten in der Buchungsbestätigung werden ohne Reklamation des Kunden zum Vertragsgegenstand. Meldet der Anmelder zusätzliche TeilnehmerInnen an, so steht dieser für deren Vertragspflichten ebenso wie für seine eigene ein.
3. Preise und Bezahlung:
Die Leistungserbringung umsatzsteuerfrei nach $19 UStG. Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen fällig. Folgende Zahlungsarten bieten wir an:
Überweisung:
Bitte senden Sie Ihre Zahlung an folgende Bankverbindung:
Robert Kempt
IBAN: DE08 8704 0000 0101 1238 00
BIC: COBADEFFXXX (Commerzbank Chemnitz)
PayPal:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt hier über das PayPal-Konto
Werden Pauschalpreise vereinbart, versteht sich diese unabhängig der Teilnehmerzahl. Ggf. vereinbarte Teilnehmerzahlen dürfen nur nach vorheriger Absprache überschritten werden und sind ggf. mit Nachzahlungen verbunden. Eine Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl berechtigt nicht zu Rückforderungen ggü. dem Anbieter.
4. Gutscheine
Die Gutscheine werden bei Buchung eines Kurses auf die Kursgebühr angerechnet. Eine Erstattung oder Auszahlung ist nicht möglich. Für ggf. zustande kommende Restguthaben nach Buchung wird auf Wunsch ein neuer Gutschein ausgestellt. Ansprüche aus ausgegebenen Gutscheinen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Gutscheine sind übertragbar.
5. Rücktritt durch Kunden:
1. Der Rücktritt ist stets schriftlich, entweder postalisch oder per eMail an
Es werden aus folgendem Grund Stornogebühren erhoben: Aus kurzfristig stornierten Buchungen, entsteht dem Anbieter ein Schaden aufgrund von kurzfristig nicht einzuholenden neuen Buchungen, damit unverschuldet entgangenem Gewinn und gegebenenfalls entstandenen Provisionsansprüchen seitens Vermittlungspartnern. Je kürzer der Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Stornierung ausfällt, desto unwahrscheinlicher ist es den Termin mit neuen Buchungen zu belegen und entsprechend gestaltet sich die Staffelung der Stornogebühren.
2. Für alle Buchungen, die ohne einen Vermittlungspartner zustande gekommen sind, gilt:
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor einem gebuchten Termin werden 20% der Gesamtkosten als Stornogebühr berechnet.
Bei Rücktritt bis 15 Tage vor einem gebuchten Termin werden 50% der Gesamtkosten als Stornogebühr berechnet.
Bei Rücktritt bis 3 Tage vor einem gebuchten Termin werden 80% der Gesamtkosten als Stornogebühr berechnet.
Bei Nichterscheinen oder Rücktritt innerhalb 2 Tagen vor einem gebuchten Termin werden die Gesamtkosten als Stornogebühr fällig und eine Pflicht zur Nachleistung entfällt.
Bei Vorkassezahlungen wird der Erstattungsbetrag automatisch auf die bisherige Zahlungsart erstattet.
Bei ABENTEUERGUIDE-Gutscheinen wird der Gutschein abgerechnet und der Erstattungsbetrag als neuer Gutschein ausgestellt.
3. Für Buchungen über Vermittlungspartner wie der Jochen Schweizer / MyDays Group oder Einmalige-Erlebnisse.de entstehen dem Anbieter auch im Fall einer Stornierung Kosten durch Provisionsansprüche seitens der Vermittlungspartner.
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor einem gebuchten Termin kann der Kunde einen alternativen Termin zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Hierfür muss der Anbieter 3 Alternativtermine innerhalb 18 Monaten anbieten. Können diese durch den Kunden nicht wahrgenommen werden, werden die Gesamtkosten als Stornogebühr fällig und eine Pflicht zur Nachleistung entfällt.
Bei Rücktritt innerhalb 29 Tagen vor einem gebuchten Termin werden die Gesamtkosten als Stornogebühr fällig und eine Pflicht zur Nachleistung entfällt.
6. Rücktritt des Anbieter
Der Anbieter kann bis zu 7 Tagen vor dem Kurstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde.
Bei Erkrankung des Anbieters oder Trainers kann der Anbieter auch ohne Frist vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle eines Rücktritts des Anbieters vom Vertrag erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe der Kursgebühr und kann einen alternativen Termin zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Kann der Anbieter nicht mindestens 3 alternative Kurstermine binnen 18 Monaten anbieten, wird die Kursgebühr zu 100% erstattet.
7. Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Erfordernisse:
Wird die Tour/ der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr wird dann unverzüglich retourniert. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachte oder zur Beendigung des Kurses/ der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei witterungs- oder umweltbedingten Einflüßen ist der Anbieterberechtigt auf andere als ursprünglich vereinbarte Gebiete auszuweichen.
Der Kurs- bzw. Tourenleiter ist berechtigt, TeilnehmerInnen die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für den Kurs/ die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von dem Kurs/ der Tour auszuschließen bzw. den Kurs/ die Tour abzubrechen. Dem Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen bleibt es vorbehalten, das Programm wegen Umständen, welche die Sicherheit der TeilnehmerInnen gefährden können ( z. B Wettersturz, hoher Wasserstand, Lawinengefahr, unzureichende Fähigkeiten der TeilnehmerInnen etc.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung:
Alle TeilnehmerInnen an Kursen/ Touren des Anbieters sind sich im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligen, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Die Ausrüstung entspricht den neusten Sicherheitsnormen, sämtliche Angebote sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Veranstaltung wird eine umfangreiche Einführung vom Guide bzw. Trainer erteilt, die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die TeilnehmerInnen nehmen daher auf eigene Gefahr an Kursen/ Touren des Anbieters teil.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden unsererseits oder der mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind. Die TeilnehmerInnen haften für die von ihnen verursachten Schäden selbst. Wir haften nur im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden, die auf ein Anbieterverschulden zurückzuführen sind. Der Veranstalter haftet für Utensilien der TeilnehmerInnen ebenso wenig wie für Diebstahl und Vandalismus. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung Ausrüstung, Kleidungsstücke, Schuhe und Schmuck beschädigt werden oder sogar kaputt oder verloren gehen können. Hier übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Lagerung von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgen auf eigene Gefahr.
9. Mitwirkung:
Die TeilnehmerInnen haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Touren- oder Kursleiters zu befolgen und an dem Kurs/ der Tour aktiv mitzuwirken. Die TeilnehmerInnen an einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen. Verletzungen oder Schäden an der Ausrüstung sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
Mit der Anmeldung bestätigen die TeilnehmerInnen, dass bei ihnen keine körperlichen oder psychischen Gebrechen vorliegen, die eine Mitwirkung an dem gebuchten Kurs/ Tour ausschließen. Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass sie schwimmen können und den Kurs/ die Tour in einem einwandfreien Gesundheitszustand antreten. Diese Voraussetzungen müssen von allen teilnehmenden Personen erfüllt werden.
10. Mitverantwortung:
Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er auch während der Veranstaltung weiterhin Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe.
11. Anreise und Beförderung:
Die Anreise erfolgt bei all unseren Kursen und Touren in Eigenregie. Der Anbieter ist nicht für die Organisation und Durchführung der An- bzw. Abreise verantwortlich. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen des Anbieters erfolgen stets in Form von Mitfahrgelegenheiten auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die Versicherungsdeckungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.
12. Ausrüstungshaftung:
Die leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
13. Nahrung
Stellt der Anbieter im Rahmen seiner Kurse Verpflegung bereit, geschieht dies unter survival- oder outdoortypischen Bedingungen (Menge/Verderblichkeit/Hygienestandards) und entsprechend im handelsüblich verpackten Zustand oder durch Entnahme aus der Natur. Die Nachungszubereitung obliegt den Teilnehmern und ist, falls notwendig, Kursinhalt. Der Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko.
14. Hygiene, Unterbringung, Sanitäre Einrichtungen
Dem Kurs liegt ein Hygienekonzept zugrunde. Zu Kursbeginn werden die Teilnehmer davon in Kenntnis gesetzt. Alle Teilnehmer sind zur Mitwirkung und Einhaltung der Hygienestandards verpflichtet. Der Anbieter übernimmt wegen der Eigenverantwortung der Teilnehmer keine Haftung dafür und schließt diese aus.
Die Unterbringung erfolgt kursgerecht, gegebenenfalls biwaktypisch, auf sehr einfachen Niveau. Gleiches gilt für sanitäre Einrichtungen.
15. Bildmaterial:
Sämtliches während der Veranstaltung aufgenommenes Bildmaterial darf vom Veranstalter für dessen Zwecke genutzt werden, z.B. YouTube, Instagram, Facebook, Flyer und die Webseite o.ä. Nutzungsrechte und die persönlichkeitsrechtliche Einverständnis gelten als erklärt.
16. Ausschlussklausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Verfassung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Fassung vom 16.01.2025